Sicherungsseil für den Wohnwagen

Warum man für Wohn- oder Bootsanhänger ein Sicherungsseil braucht.
Immer wieder erreichen den ÖCC Anfragen von Gespannfahrern zur richtigen Sicherung ihres Wohnwagens oder Bootsanhängers beim Reisen durch Europa. Eine Übersicht soll Klarheit über die korrekte Befestigung des Sicherungsseils in den verschiedenen europäischen Ländern bringen.


Österreich


In Österreich finden sich entsprechende Bestimmungen im Kraftfahrgesetz (KFG). Danach benötigen An-hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1.500 kg, die nicht selbsttätig zum Ste-hen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr durch die Anhänger-vorrichtungen mit dem Zugfahrzeug verbunden sind (also auch ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG), eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette) mit dem Zugfahrzeug.

Spezielle Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Im Ge-gensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Siche-rungskette über die Anhängerkupplung zu legen.

Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro ge-ahndet. Zu beachten ist hierbei, dass nicht nur dem Fahrzeugführer, sondern auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld droht.

 

Schweiz


In der Schweiz sind die entsprechenden Regelungen in der „Verordnung über die technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge“ (VTS) enthalten. Danach ist bei Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.500 kg eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug erforderlich (also auch bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg zGG). Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist. Das Bundesamt für Straßen weist jedoch darauf hin, dass sich zusätzlich angebrachte Ösen oder aber spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung für die Verbindung bewährt haben.

Nach Auskunft der zuständigen schweizerischen Behörde gilt bei abnehmbaren Anhängerkupplungen Folgendes: Verfügt die abnehmbare Anhängerkupplung bereits über eine integrierte Öse, so darf das Sicherungsseil daran befestigt werden. Fehlt eine solche integrierte Öse, wird auch die Sicherung durch Anbringung an einer so genannten „Hollandöse“ (siehe oben) ausnahmsweise geduldet, wenn eine anderweitige Sicherung des Sicherungsseils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist. Sowohl bei gebremsten als auch bei ungebremsten Anhängern ist es nicht ausreichend, das Siche-rungsseil einfach über den Kugelhals zu legen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder um die 500 bis 600 Schweizer Franken.

 

Niederlande


Die gesetzlichen Regelungen in den Niederlanden sehen sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger spezielle Sicherungseinrichtungen vor. Danach brauchen Anhänger bis 1.500 kg zGG eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbstständig macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Bei Anhängern ohne eigene Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht. Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.

Für größere Anhänger wie etwa Wohnwagen und andere Anhänger mit eigener Bremse bzw. einem zGG von mehr als 1.500 kg ist grundsätzlich eine sogenannte „Reißbremsvorkehrung“ (auch als „Handreißbremskabel“ bezeichnet) vorgeschrieben. Dies ist ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers. Wenn sich der Wohnwagen vom Auto löst, zieht dieses Kabel am Anhänger die (Hand-)Bremse an. Diese Reißbremsvorkehrung gibt es nur für Fahrzeuge (Anhänger) mit Bremse.

Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über die Anhängerkupplung gelegt wird.

Informationen zur korrekten Anbringung finden sich auf den Internetseite des niederländischen Partnerclubs ANWB unter http://www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-de-caravan/koppeling/losbreekkabel

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 250 Euro geahndet werden.

 

Deutschland


Für Anhänger der „mittleren Gewichtsklasse“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 750 kg bis zu 3.500 kg und Wohnwagen werden in der Regel sogenannte Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Zugfahrzeug im Fahrbetrieb gebremst wird, läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf und diese Kraft wird über mechanische Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen. Für den Fall, dass sich ein Anhänger vom Zugfahrzeug löst, soll ein Sicherungsseil aus Draht die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen.

Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht. Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlich geregelt. Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat, ist diese zu beachten.

Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“:
Das Abreißseil ist nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung zu legen. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten. Der Karabinerhaken des Abreißseiles soll in die-sem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern.
 

Italien, Kroatien


In Kroatien und Italien gelten die gleichen Bestimmungen, wie in Deutschland.


© ANWB
Eine doppelte Absicherung mit der Schelle ist optimal.
© ANWB
Diese Sicherung ist völlig ausreichend.
© ANWB
Die doppelte Sicherung durch die Öse mit einem Karabiner ist optimal.
© ANWB
In Österreich reicht diese Form der Sicherung. Diese Variante wird nicht überall akzeptiert.
© ANWB
Wenn keine Öse vorhanden ist, kann man eine Schelle montieren. Diese Variante wird am häufigsten akzeptiert.

Vitus Gredler von AL-KO Austria zur Funktionsweise des Abreißseils als zusätzliche Sicherung bei Anhängern.


Wozu dient das Abreißseil überhaupt und wie funktioniert es?
Vitus Gredler, AL-KO Austria: Das Abreißseil ist eine zusätzliche Sicherung bei auflaufgebremsten Anhängern. Im Fall des selbsttägigen Abkuppelns eines Anhängers vom Zugfahrzeug während der Fahrt wird über das Abreißseil der Handbremshebel der Auflaufeinrichtung angezogen.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass es ordnungsgemäß funktioniert?
Vitus Gredler, AL-KO Austria: Das Abreißseil ist durch einen sogenannten Abreißring oder ein ähnliches Element mit dem Handbremshebel der Auflaufeinrichtung verbunden. Diese Verbindung löst sich bei einer genau definierten Kraft und gibt den nunmehr eingebremsten Anhänger frei. Durch diese Aktivierung der Feststellbremse kommt der abgekuppelte Anhänger zum Stillstand.

 


Stand der Informationen: 16.01.2023

Jetzt Mitglied werden
RegistrierenLogin