Österreich
Spezielle Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Im Ge-gensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Siche-rungskette über die Anhängerkupplung zu legen.
Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro ge-ahndet. Zu beachten ist hierbei, dass nicht nur dem Fahrzeugführer, sondern auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld droht.
Schweiz
Nach Auskunft der zuständigen schweizerischen Behörde gilt bei abnehmbaren Anhängerkupplungen Folgendes: Verfügt die abnehmbare Anhängerkupplung bereits über eine integrierte Öse, so darf das Sicherungsseil daran befestigt werden. Fehlt eine solche integrierte Öse, wird auch die Sicherung durch Anbringung an einer so genannten „Hollandöse“ (siehe oben) ausnahmsweise geduldet, wenn eine anderweitige Sicherung des Sicherungsseils an einem fest verbauten Teil des Fahrzeugs nicht zumutbar ist. Sowohl bei gebremsten als auch bei ungebremsten Anhängern ist es nicht ausreichend, das Siche-rungsseil einfach über den Kugelhals zu legen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder um die 500 bis 600 Schweizer Franken.
Niederlande
Für größere Anhänger wie etwa Wohnwagen und andere Anhänger mit eigener Bremse bzw. einem zGG von mehr als 1.500 kg ist grundsätzlich eine sogenannte „Reißbremsvorkehrung“ (auch als „Handreißbremskabel“ bezeichnet) vorgeschrieben. Dies ist ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung des Anhängers. Wenn sich der Wohnwagen vom Auto löst, zieht dieses Kabel am Anhänger die (Hand-)Bremse an. Diese Reißbremsvorkehrung gibt es nur für Fahrzeuge (Anhänger) mit Bremse.
Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über die Anhängerkupplung gelegt wird.
Informationen zur korrekten Anbringung finden sich auf den Internetseite des niederländischen Partnerclubs ANWB unter http://www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-de-caravan/koppeling/losbreekkabel
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 250 Euro geahndet werden.
Deutschland
Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht. Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlich geregelt. Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat, ist diese zu beachten.
Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“:
Das Abreißseil ist nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung zu legen. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten. Der Karabinerhaken des Abreißseiles soll in die-sem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern.
Italien, Kroatien
Vitus Gredler von AL-KO Austria zur Funktionsweise des Abreißseils als zusätzliche Sicherung bei Anhängern.
Wozu dient das Abreißseil überhaupt und wie funktioniert es?
Vitus Gredler,
AL-KO Austria: Das Abreißseil ist eine zusätzliche Sicherung bei auflaufgebremsten Anhängern. Im Fall des selbsttägigen
Abkuppelns eines Anhängers vom Zugfahrzeug während der Fahrt wird über das Abreißseil der Handbremshebel der Auflaufeinrichtung
angezogen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass es ordnungsgemäß funktioniert?
Vitus Gredler, AL-KO Austria: Das Abreißseil ist durch einen sogenannten Abreißring oder ein ähnliches Element
mit dem Handbremshebel der Auflaufeinrichtung verbunden. Diese Verbindung löst sich bei einer genau definierten Kraft und
gibt den nunmehr eingebremsten Anhänger frei. Durch diese Aktivierung der Feststellbremse kommt der abgekuppelte Anhänger
zum Stillstand.
Stand der Informationen: 16.01.2023